Heimvorteil bei öffentlichen Vergaben
Öffentliche Aufträge sind ein Milliardenhebel für unsere Regionen – wenn man sie richtig nutzt. Das neue Vergaberechtsgesetz 2026 eröffnet dafür mehr Spielräume: weniger Bürokratie, mehr regionale Wertschöpfung, mehr Nachhaltigkeit. Der grundlegend überarbeitete Vergabeleitfaden der Wirtschaftskammer Steiermark zeigt praxisnah, wie Gemeinden und öffentliche Auftraggeber diesen „Heimvorteil“ rechtssicher ausschöpfen können.
Zuletzt aktualisiert am 10.07.2026, 13:36
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Öffentliche Aufträge bewegen in Österreich jährlich rund 70 Milliarden Euro. Das ist eine gewaltige Summe, die wie ein Konjunkturmotor direkt vor unserer Haustür wirken kann. Doch oft schrecken komplizierte Verfahren und umfangreiche Gesetzestexte sowohl Gemeinden als auch regionale Betriebe ab. Genau hier setzt der grundlegend überarbeitete Vergabeleitfaden der Wirtschaftskammer Steiermark an. Dieser zeigt, wie man Aufträge regional, nachhaltig und KMU-orientiert vergeben kann und ebnet als praxistaugliches Werkzeug den öffentlichen Auftraggebern rechtssicher den Weg zu mehr regionaler Wertschöpfung.
Neue Spielräume durch das Vergaberechtsgesetz 2026
Für BürgermeisterInnen und kommunale Entscheidungsträger bringt die Novelle des Bundesvergabegesetzes, die seit 1. März 2026 gilt, echte Erleichterungen. Die Botschaft ist klar: weniger Bürokratie, mehr Gestaltungskraft. Durch höhere Schwellenwerte können Aufträge nun wesentlich einfacher vergeben werden. So sind Direktvergaben im Baubereich bis 200.000 Euro und im Liefer- sowie Dienstleistungsbereich bis 140.000 Euro möglich. Besonders spannend: Bauprojekte bis zu zwei Millionen Euro können nun im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung abgewickelt werden – und das ohne europaweite Ausschreibungspflicht.
Das ist ein massiver Hebel für die regionale Wirtschaftskraft. Wenn die Gemeinde den heimischen Installateur oder Baumeister beauftragt, bleibt die Wertschöpfung im Ort, Arbeitsplätze werden gesichert und die Kommunalsteuer fließt zurück in die eigene Kasse. Berechnungen der KMU Forschung Austria zeigen: Eine Million Euro zusätzliches Auftragsvolumen im regionalen Gewerbe schafft rund acht Arbeitsplätze, 7.500 Euro an zusätzlichen Kommunalabgaben und erhöht die regionale Kaufkraft um 230.000 Euro.
Chancen für regionale Betriebe: Qualität vor Billigstpreis
Der Leitfaden räumt mit dem Vorurteil auf, dass immer der Billigste gewinnen muss. Das Bestangebotsprinzip rückt in den Fokus. Regionale Unternehmen können ihre Stärken nun gezielt ausspielen: kurze Anfahrtswege, rasche Reaktionszeiten im Notfall und die Ausbildung von Lehrlingen vor Ort sind handfeste Kriterien, die in einer Ausschreibung positiv bewertet werden dürfen. Der Einsatz dieser qualitativen Zuschlagskriterien ist vergaberechtlich nicht nur zulässig – er ist ausdrücklich im Sinne des novellierten Gesetzes, das dem Bestangebotsprinzip den Vorrang einräumt.
Zudem macht die „gewerkeweise Vergabe“ (Losteilung) den Weg frei für KMUs. Statt einen Gesamtauftrag zu vergeben, können Gemeinden Projekte in kleinere Gewerke (Lose) aufteilen. So bekommen Tischler oder Elektriker aus der Region die Chance, sich für genau ihr Fachgebiet zu bewerben.
Nachhaltigkeit als regionaler Motor
Regionalität ist der kürzeste Weg zum Klimaschutz. Wer vor Ort kauft, spart CO₂ und schont Ressourcen. Der neue Leitfaden zeigt auf, wie ökologische und soziale Aspekte rechtssicher verankert werden können. Das stärkt nicht nur die Resilienz unserer Regionen, sondern macht die öffentliche Beschaffung zum Vorbild für moderne, verantwortungsbewusste Politik.
Fazit
Regionale nachhaltige Beschaffung ist kein Widerspruch zu Transparenz und Wettbewerb – sie ist deren sinnvolle Ergänzung. Das neue Vergaberecht schafft dafür erweiterte Möglichkeiten. Der neue Vergabeleitfaden ist der praktische Werkzeugkoffer, um diesen „Heimvorteil“ rechtssicher zu nutzen. Öffentliche Auftraggeber, die diesen Rahmen konsequent ausschöpfen, investieren direkt in die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit ihrer Region.
Den vollständigen Leitfaden mit allen Details und Praxisbeispielen finden Sie hier: 👉 https://www.wko.at/stmk/unternehmen/vergabeleitfaden


