Hintergrund

Was die Steuerreform den Firmen in Österreich bringt

Die Eckpfeiler der ökosozialen Steuerreform stehen. Für Unternehmer aus Österreich bringt diese zahlreiche Erleichterungen – ein Überblick.

Zuletzt aktualisiert am 03.08.2022, 15:24

Bild mit Geldscheinen, die von Himmel fallen, zeigen, was die Steuerreform für Österreich bringen soll. Copyright: bluedesign - stock.adobe.com

Monatelang wurde verhandelt, nun liegen sie auf dem Tisch: die Kernpunkte der ökosozialen Steuerreform für Österreich. Das ist unserer Meinung nach in weiten Teilen geglückt. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Reformmaßnahmen aus Unternehmenssicht.

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

  • In der Lohn- und Einkommensteuer wird die 2. Tarifstufe ab Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent und die 3. Tarifstufe ab Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent gesenkt.
  • Die Entlastung in der ersten Tarifstufe (von 25 auf 20 Prozent) wurde bereits 2020 umgesetzt.
  • Diese Reduktion der Grenzsteuersätze in der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer kommt sowohl Selbständigen als auch Arbeitnehmern zugute.

Reduktion der KV-Beiträge

  • Die KV-Beiträge werden ab Juli 2022 reduziert.

Anhebung des Gewinnfreibetrags

  • Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht.
  • Damit wird eine zielgerichtete Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften im KMU-Bereich erreicht, die nicht von einer KöSt-Satzsenkung profitieren.

Senkung der Körperschaftssteuer

  • Die Körperschaftssteuer (KöSt) wird stufenweise von 25 auf 23 Prozent gesenkt (1 Prozent 2023, 1 Prozent 2024).
  • Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine positive Signalwirkung für den heimischen Wirtschaftsstandort und fördert Eigenkapitalbildung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung. Einführung eines Investitionsfreibetrags
  • Mit der Steuerreform wird auch ein gestaffelter Investitionsfreibetrag eingeführt.
  • Damit werden Investitionen von Unternehmen angekurbelt. Durch den erhöhten Freibetrag für ökologische Investitionen erhalten klimafreundliche Maßnahmen einen zusätzlichen Impuls.

Anhebung der GWG-Grenze

  • Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
  • Fördert Eigenkapitalbildung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung. Einführung eines Investitionsfreibetrags.
  • Zusätzlich wird eine Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen bewirkt.

Steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung

  • Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer können als steuer- und abgabenbefreite Prämie jährlich ausbezahlt werden.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.

Erhöhung des Familienbonus

  • Der Familienbonus wird von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro.
  • Das unterstützt Eltern in der Erwerbstätigkeit.

Regionaler Klimabonus

  • Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Haushalte wird ein „Regionaler Klimabonus“ eingeführt. Dieser ist regional differenziert ausgestaltet und berücksichtigt u.a. die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Neben Arbeitnehmern und Pensionisten erhalten auch Selbständige den Regionalbonus.

Ausnahmeregelung

  • Ausnahmen von der CO2-Bepreisung gibt es für Anlagen, die dem EU-ETS unterliegen. Abfederung der CO2-Bepreisung für Haushalte wird ein „Regionaler Klimabonus“ eingeführt. Dieser ist regional differenziert ausgestaltet und berücksichtigt u.a. die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Damit werden Doppelbelastungen vermieden.

Carbon-Leakage-Regelung

  • Kompensation gibt es für jene Unternehmen, für die ein Wechsel auf CO2-neutrale Alternativen aufgrund der Wettbewerbssituation derzeit noch nicht möglich ist.
  • Dies soll die Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten verhindern.

Härtefall-Regelung

  • Für Unternehmen, deren Brennstoffkosten einen hohen Anteil an den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder die durch die Zusatzkosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr belastet werden, wird eine Härtefall-Regelung eingeführt.